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Batteriegarantie für BMZ E-Bike-Akkus in Nox Cycles Austria GmbH E-Bikes


1) BMZ Germany GmbH produziert BMZ E-Bike-Akkus und hat den Sitz in Zeche Gustav 1, D-63791 Karlstein am Main. Nox Cycles Austria GmbH produziert E-Bikes und hat den Sitz in 6262 Schlitters, Gewerbegebiet Süd 3 (Österreich). Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Garantieprogramm für BMZ EBike-Akkus, die von Nox Cycles Austria GmbH angeboten und verkauft werden, ab Modelljahr 2025 (V 10 Akku). Das Garantieprogramm gilt ausschließlich für neue BMZ EBike-Akkus in neuen Nox Cycles Austria GmbH-Fahrrädern, „Nachrüstungen“ sind vom Garantieprogramm nicht umfasst. Diese Geschäftsbedingungen sind maßgebend für alle Leistungen aus der Batteriegarantie für BMZ E-Bike-Akkus.

Verkäufer und Garantiegeber ist Nox Cycles Austria GmbH.

2) Die Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen der Garantiebedingungen im Rahmen der Registrierung auf der Website und die Registrierung des E-Bikes und des Akkus ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen. Falls der Kunde den Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zustimmt, ist es ihm untersagt, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen.

Weitere zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die Zustimmung des Nutzers/Kunden zu den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nox Cycles Austria GmbH. Kunden, die sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nox Cycles Austria GmbH nicht unterwerfen wollen, können keine Garantieleistungen aus dieser Batteriegarantie in Anspruch nehmen.

3) Der Verkauf mit Garantieleistung von BMZ E-Bike-Akkus richtet sich an Nutzer, wobei es sich dabei um natürliche und juristische Personen handeln kann, die einen BMZ E-BikeAkku in einem Nox Cycles Austria GmbH E-Bike erworben haben und sich für das Garantieprogramm registriert haben.

4) Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.noxcycles.com/datenschutz-noxcycles. abrufbar und kann dort genau nachgelesen werden, welche Daten der Nutzer gesammelt und wie diese verarbeitet werden.

5) Die Regelungen in den gegenständlichen Garantiebedingungen gelten zwischen Nox Cycles Austria GmbH und dem Nutzer/Kunden, der sich im Garantieprogramm registriert hat. Dritte können hieraus keine Ansprüche herleiten. Die Abtretung von Rechten des Nutzers/Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Nox Cycles Austria GmbH ist ausgeschlossen und unzulässig.

6) Nox Cycles Austria GmbH kann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Rechte und Pflichten aus den Verkaufsbedingungen und Garantiebedingungen auf Dritte übertragen.

7) Nox Cycles Austria GmbH behält sich das Recht vor, sich zur Erfüllung der aus dem Vertrag mit dem Nutzer ergebenden Pflichten und unter Einhaltung insbesondere der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen geeigneter Dienstleister zu bedienen, z. B. Versanddienstleister.

8) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt.

9) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der europäischen Union ist auch das Recht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

10) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags- und Garantieverhältnis ist das sachlich und örtlich für 6262 Schlitters in Österreich zuständige Gericht. Mit Endverbrauchern kann aufgrund Bestimmungen der europäischen Union das Gericht am Wohnsitz des Endverbrauchers zuständig sein, falls dies nicht abdingbar ist.

11) Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Nox Cycles Austria GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit.

12) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden/Nutzer nur zu, soweit diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

13) Erfüllungsort ist 6262 Schlitters, Gewerbegebiet Süd 3.

14) Nox Cycles Austria GmbH gibt eine „Lifetime-Garantie“ für BMZ E-Bike-Akkus, die in Nox Cycles E-Bikes ab Modelljahr 2025 mit V10 Akkus eingebaut sind und die in den Modellen Nox Amplifier P2 und zukünftigen RS-Motor-Upgrade-Bikes verwendet werden. Diese „Lifetime-Garantie“ gilt für den Zeitraum von 10 Jahren ab dem Übergabetag an den ersten Eigentümer (Käufer) des E-Bikes samt Akku.

15) Die Garantie ist auf den ersten Eigentümer (Käufer) des E-Bikes beschränkt und nicht übertragbar.

16) Eine jährliche Prüfung des Akkus ist verpflichtend und muss diese Prüfung bei einem autorisierten Nox Cycles Austria GmbH Servicepartner erfolgen. Mit Hilfe eines Kapazitätstesters wird der Zustand des Akkus (state of health, SOH) überprüft. Liegt die Kapazität unter 70 % SOH ist der Akku ein Garantiefall.

17) Nox Cycles Austria GmbH ist bestrebt Leistungen an den Nutzer/Kunden zu dessen größtmöglicher Zufriedenheit einzuhalten. Angestrebte Termine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde/Nutzer alle notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen an Nox Cycles Austria GmbH vollständig zur Verfügung stellt, so wie seinen sonstigen Mitwirkungspflichten im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

18) Voraussetzung für den Eintritt der Garantieleistung an den Nutzer/Kunden ist die Registrierung des E-Bikes und des Akkus. Diese Registrierung muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Kauf des Bikes (Kaufdatum) samt Akku online über die Garantielandingpage abgeschlossen werden und erfolgen. Dafür müssen folgende Informationen und Unterlagen zwingend eingegeben werden: - Name und Kontaktdaten des Käufers - Rahmennummer des E-Bikes und Seriennummer des Akkus - Kaufdatum und Händlerangaben - Übergabedatum des Rades samt Akku an den Nutzer/Kunden - Hochladen der Originalrechnung.

19) Der Nutzer und Eigentümer des Bikes samt Akku ist dazu verpflichtet, das Bike und Akku jährlich von einem von Nox Cycles Austria GmbH autorisierten Servicepartner warten zu lassen. Die Wartungsmaßnahmen müssen zwingend die Überprüfung des Batteriezustandes (Ladezyklen, Kapazität, Effizienz), die Überprüfung der elektrischen Systeme (Motor, Steuergeräte, Verkabelung) umfassen. Weiters müssen Softwareupdates zeitnahe durchgeführt werden und ein allgemeiner Sicherheitscheck erfolgen. Sämtliche Ergebnisse der Wartungen samt Inspektion müssen im Serviceportal dokumentiert und mit einem Zeitstempel durch den autorisierten Servicepartner versehen sein. Handlungen durch den vom Kunden ausgewählten Servicepartner sind dem Kunden zuzurechnen und fallen in dessen Sphäre.

20) Der Nutzer ist verpflichtet, den Akku sachgemäß zu verwenden und zu lagern sowie die empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten. Der Nutzer hat im Garantiefall die Originalrechnung und die Bestätigung der ordentlichen jährlichen Wartungen vorzulegen.

21) Im Garantiefall wird der Akku entweder repariert oder durch einen gleichwertigen Akku ersetzt, dies nach Wahl des Garantiegebers. Die Entscheidung über Reparatur oder Austausch obliegt dem Garantiegeber nach Prüfung der Garantieansprüche. Die Garantie deckt keine Kosten für den Transport des Akkus oder des E-Bikes, noch sonstige Nebenkosten.

22) Die Garantie deckt keine Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überspannung, Nutzung außerhalb der spezifizierten Bedingungen (z. B. extreme Temperatur) oder Modifikationen am Akku entstehen. Von der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls Unfallschäden, Schäden durch Vernachlässigung der Wartungs- und Lagerrichtlinien. Erfolgen Reparaturen in nicht autorisierten Werkstätten, gibt es danach keine Garantieleistung mehr.

23) Der Garantiegeber haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, dass diese vorsätzlich verursacht wurden. Personenschäden sind von der Garantie nicht mitumfasst.

24) Die Garantie endet bei Veräußerung des E-Bikes an Dritte, weiters endet die Garantie, wenn die jährliche Wartung durch einen von Nox Cycles Austria GmbH autorisierten Servicepartner unterbleibt.

25) Die Batterien werden am Ende ihrer Lebensdauer recycelt, wenn eine Rückgabe durch den Kunden oder Servicepartner erfolgt. Es wird eine Trennung und umweltgerechte Entsorgung entsprechend Artikel 10 der EU-Batterieverordnung zugesagt. Hersteller und Händler sind verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und die umweltgerechte Entsorgung sowie die Wiedergewinnung wertvoller Materialien sicherzustellen. Eine Dokumentation im Recyclingprozess wird erfolgen. 26) Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und Österreichisches Zivilrecht. Durch die Gewährung einer gesonderten Batteriegarantie bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

27) Ansprüche aus dieser Garantie verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

28) Weitere Ansprüche auf Aufwendungs- und Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ansonsten ausgeschlossen.

29) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Nox Cycles Austria GmbH liegen, entbinden diese von der Garantieleistung. Solange Nox Cycles Austria GmbH mit der Garantieleistung und deren Nachbesserung nicht in Verzug geraten ist und diese nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde/Nutzer nicht berechtigt, Mängel von Dritten beseitigen zu lassen. Durch die Garantieleistung (Akkureparatur oder Akkuersatz) beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht von Neuem zu laufen und lebt nicht wieder auf.

30) Der Gebrauch des gesamten urheberrechtlich geschützten Materials ist dem Nutzer/Kunden lediglich für private Zwecke im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung erlaubt.

31) Nox Cycles Austria GmbH übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf der Website, die nicht von Nox Cycles Austria GmbH selbst stammen.

Letzte Akutalisierung 12.03.2025