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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen


Inhalt:

  • AGB
  • Akku-Lifetime-Garantie
  • Rahmen-Lifetime-Garantie
  • Crash-Replacement-Cervice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (NOX Cycles Austria Gmbh) über die Internetseite www.noxcycles.com/ schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 4 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 

 

Kundeninformationen


1. Identität des Verkäufers:
NOX Cycles Austria Gmbh,
Gewerbegebiet Süd 3,
6262 Schlitters, Österreich,
Telefon: +435288211020,
E-Mail: info@noxcycles.com

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch . 3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt. 3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes
4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf.

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
6.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
6.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
6.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
7.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
8.1 Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen basieren auf den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Letzte Aktualisierung 12.03.2025

Batteriegarantie für BMZ E-Bike-Akkus in Nox Cycles Austria GmbH E-Bikes


1) BMZ Germany GmbH produziert BMZ E-Bike-Akkus und hat den Sitz in Zeche Gustav 1, D-63791 Karlstein am Main. Nox Cycles Austria GmbH produziert E-Bikes und hat den Sitz in 6262 Schlitters, Gewerbegebiet Süd 3 (Österreich). Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Garantieprogramm für BMZ EBike-Akkus, die von Nox Cycles Austria GmbH angeboten und verkauft werden, ab Modelljahr 2025 (V 10 Akku). Das Garantieprogramm gilt ausschließlich für neue BMZ EBike-Akkus in neuen Nox Cycles Austria GmbH-Fahrrädern, „Nachrüstungen“ sind vom Garantieprogramm nicht umfasst. Diese Geschäftsbedingungen sind maßgebend für alle Leistungen aus der Batteriegarantie für BMZ E-Bike-Akkus.

Verkäufer und Garantiegeber ist Nox Cycles Austria GmbH.

2) Die Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen der Garantiebedingungen im Rahmen der Registrierung auf der Website und die Registrierung des E-Bikes und des Akkus ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen. Falls der Kunde den Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zustimmt, ist es ihm untersagt, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen.

Weitere zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die Zustimmung des Nutzers/Kunden zu den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nox Cycles Austria GmbH. Kunden, die sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nox Cycles Austria GmbH nicht unterwerfen wollen, können keine Garantieleistungen aus dieser Batteriegarantie in Anspruch nehmen.

3) Der Verkauf mit Garantieleistung von BMZ E-Bike-Akkus richtet sich an Nutzer, wobei es sich dabei um natürliche und juristische Personen handeln kann, die einen BMZ E-BikeAkku in einem Nox Cycles Austria GmbH E-Bike erworben haben und sich für das Garantieprogramm registriert haben.

4) Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.noxcycles.com/datenschutz-noxcycles. abrufbar und kann dort genau nachgelesen werden, welche Daten der Nutzer gesammelt und wie diese verarbeitet werden.

5) Die Regelungen in den gegenständlichen Garantiebedingungen gelten zwischen Nox Cycles Austria GmbH und dem Nutzer/Kunden, der sich im Garantieprogramm registriert hat. Dritte können hieraus keine Ansprüche herleiten. Die Abtretung von Rechten des Nutzers/Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Nox Cycles Austria GmbH ist ausgeschlossen und unzulässig.

6) Nox Cycles Austria GmbH kann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Rechte und Pflichten aus den Verkaufsbedingungen und Garantiebedingungen auf Dritte übertragen.

7) Nox Cycles Austria GmbH behält sich das Recht vor, sich zur Erfüllung der aus dem Vertrag mit dem Nutzer ergebenden Pflichten und unter Einhaltung insbesondere der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen geeigneter Dienstleister zu bedienen, z. B. Versanddienstleister.

8) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt.

9) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der europäischen Union ist auch das Recht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

10) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags- und Garantieverhältnis ist das sachlich und örtlich für 6262 Schlitters in Österreich zuständige Gericht. Mit Endverbrauchern kann aufgrund Bestimmungen der europäischen Union das Gericht am Wohnsitz des Endverbrauchers zuständig sein, falls dies nicht abdingbar ist.

11) Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Nox Cycles Austria GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit.

12) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden/Nutzer nur zu, soweit diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

13) Erfüllungsort ist 6262 Schlitters, Gewerbegebiet Süd 3.

14) Nox Cycles Austria GmbH gibt eine „Lifetime-Garantie“ für BMZ E-Bike-Akkus, die in Nox Cycles E-Bikes ab Modelljahr 2025 mit V10 Akkus eingebaut sind und die in den Modellen Nox Amplifier P2 und zukünftigen RS-Motor-Upgrade-Bikes verwendet werden. Diese „Lifetime-Garantie“ gilt für den Zeitraum von 10 Jahren ab dem Übergabetag an den ersten Eigentümer (Käufer) des E-Bikes samt Akku.

15) Die Garantie ist auf den ersten Eigentümer (Käufer) des E-Bikes beschränkt und nicht übertragbar.

16) Eine jährliche Prüfung des Akkus ist verpflichtend und muss diese Prüfung bei einem autorisierten Nox Cycles Austria GmbH Servicepartner erfolgen. Mit Hilfe eines Kapazitätstesters wird der Zustand des Akkus (state of health, SOH) überprüft. Liegt die Kapazität unter 70 % SOH ist der Akku ein Garantiefall.

17) Nox Cycles Austria GmbH ist bestrebt Leistungen an den Nutzer/Kunden zu dessen größtmöglicher Zufriedenheit einzuhalten. Angestrebte Termine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde/Nutzer alle notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen an Nox Cycles Austria GmbH vollständig zur Verfügung stellt, so wie seinen sonstigen Mitwirkungspflichten im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

18) Voraussetzung für den Eintritt der Garantieleistung an den Nutzer/Kunden ist die Registrierung des E-Bikes und des Akkus. Diese Registrierung muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Kauf des Bikes (Kaufdatum) samt Akku online über die Garantielandingpage abgeschlossen werden und erfolgen. Dafür müssen folgende Informationen und Unterlagen zwingend eingegeben werden: - Name und Kontaktdaten des Käufers - Rahmennummer des E-Bikes und Seriennummer des Akkus - Kaufdatum und Händlerangaben - Übergabedatum des Rades samt Akku an den Nutzer/Kunden - Hochladen der Originalrechnung.

19) Der Nutzer und Eigentümer des Bikes samt Akku ist dazu verpflichtet, das Bike und Akku jährlich von einem von Nox Cycles Austria GmbH autorisierten Servicepartner warten zu lassen. Die Wartungsmaßnahmen müssen zwingend die Überprüfung des Batteriezustandes (Ladezyklen, Kapazität, Effizienz), die Überprüfung der elektrischen Systeme (Motor, Steuergeräte, Verkabelung) umfassen. Weiters müssen Softwareupdates zeitnahe durchgeführt werden und ein allgemeiner Sicherheitscheck erfolgen. Sämtliche Ergebnisse der Wartungen samt Inspektion müssen im Serviceportal dokumentiert und mit einem Zeitstempel durch den autorisierten Servicepartner versehen sein. Handlungen durch den vom Kunden ausgewählten Servicepartner sind dem Kunden zuzurechnen und fallen in dessen Sphäre.

20) Der Nutzer ist verpflichtet, den Akku sachgemäß zu verwenden und zu lagern sowie die empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten. Der Nutzer hat im Garantiefall die Originalrechnung und die Bestätigung der ordentlichen jährlichen Wartungen vorzulegen.

21) Im Garantiefall wird der Akku entweder repariert oder durch einen gleichwertigen Akku ersetzt, dies nach Wahl des Garantiegebers. Die Entscheidung über Reparatur oder Austausch obliegt dem Garantiegeber nach Prüfung der Garantieansprüche. Die Garantie deckt keine Kosten für den Transport des Akkus oder des E-Bikes, noch sonstige Nebenkosten.

22) Die Garantie deckt keine Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überspannung, Nutzung außerhalb der spezifizierten Bedingungen (z. B. extreme Temperatur) oder Modifikationen am Akku entstehen. Von der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls Unfallschäden, Schäden durch Vernachlässigung der Wartungs- und Lagerrichtlinien. Erfolgen Reparaturen in nicht autorisierten Werkstätten, gibt es danach keine Garantieleistung mehr.

23) Der Garantiegeber haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, dass diese vorsätzlich verursacht wurden. Personenschäden sind von der Garantie nicht mitumfasst.

24) Die Garantie endet bei Veräußerung des E-Bikes an Dritte, weiters endet die Garantie, wenn die jährliche Wartung durch einen von Nox Cycles Austria GmbH autorisierten Servicepartner unterbleibt.

25) Die Batterien werden am Ende ihrer Lebensdauer recycelt, wenn eine Rückgabe durch den Kunden oder Servicepartner erfolgt. Es wird eine Trennung und umweltgerechte Entsorgung entsprechend Artikel 10 der EU-Batterieverordnung zugesagt. Hersteller und Händler sind verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und die umweltgerechte Entsorgung sowie die Wiedergewinnung wertvoller Materialien sicherzustellen. Eine Dokumentation im Recyclingprozess wird erfolgen. 

26) Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und Österreichisches Zivilrecht. Durch die Gewährung einer gesonderten Batteriegarantie bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

27) Ansprüche aus dieser Garantie verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

28) Weitere Ansprüche auf Aufwendungs- und Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ansonsten ausgeschlossen.

29) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Nox Cycles Austria GmbH liegen, entbinden diese von der Garantieleistung. Solange Nox Cycles Austria GmbH mit der Garantieleistung und deren Nachbesserung nicht in Verzug geraten ist und diese nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde/Nutzer nicht berechtigt, Mängel von Dritten beseitigen zu lassen. Durch die Garantieleistung (Akkureparatur oder Akkuersatz) beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht von Neuem zu laufen und lebt nicht wieder auf.

30) Der Gebrauch des gesamten urheberrechtlich geschützten Materials ist dem Nutzer/Kunden lediglich für private Zwecke im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung erlaubt.

31) Nox Cycles Austria GmbH übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf der Website, die nicht von Nox Cycles Austria GmbH selbst stammen.

Letzte Akutalisierung 12.03.2025

Rahmen-Lifetime-Garantie

Garantiebestimmungen zur zusätzlichen vertraglichen NOX CYCLES Herstellergarantie

NOX CYCLES E-Mountainbikes sind Qualitätsprodukte aus hochwertigen Materialien. Alle NOX CYCLES High-Performance Aluminiumrahmen werden sorgfältig hergestellt, durchlaufen strenge Belastungstests und werden sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. NOX CYCLES gewährt dem registrierten Erstkäufer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine 10-jährige Herstellergarantie gegen strukturelle Material- und Verarbeitungsfehler auf den kompletten Rahmen. Die Rechte des Erstkäufers unter dieser Garantie bestehen zusätzlich zu und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten als Käufer des Produkts. Räumlicher Geltungsbereich dieser Garantie ist die Europäische Union sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz.

Garantiegeber ist: NOX CYCLES Austria GmbH Gewerbegebiet Süd 3, 6262 Schlitters, Austria

A. VORAUSSETZUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

Die zusätzliche vertragliche Herstellergarantie erlangt ihre Gültigkeit mit dem Datum des Kaufs des E-Bikes direkt bei NOX CYCLES oder einem autorisierten Fachhändler. Sie gilt ausschließlich für den ersten rechtmäßigen Eigentümer, der das Fahrrad innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf bei NOX CYCLES (www.noxcycles.com/service/garantie) registriert und damit die gegenständliche Herstellergarantie abgeschlossen hat. Die Garantie ist nicht übertragbar, d.h. bei Weitergabe des Fahrrades und Eigentümerwechsel erlischt die Garantie mit dem Tag der Eigentumsübertragung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der erste rechtmäßige Eigentümer bei einem Schadenfall den Original-Kaufbeleg vorlegen kann.

B. GELTENDMACHUNG UND DURCHFÜHRUNG DER GARANTIELEISTUNGEN

Um Garantieansprüche geltend zu machen, muss das Fahrrad vollständig montiert zusammen mit dem originalen Kaufbeleg inkl. Kaufdatum und ausgewiesener Rahmennummer zu dem NOX CYCLES Fachhändler gebracht werden, bei dem es gekauft bzw. (bei Click & Collect Kauf) abgeholt wurde. Ansprechpartner für Garantieleistungen ist immer der Fachhändler, der die Erstbegutachtung des Schadens übernimmt, den Schaden an NOX CYCLES meldet sowie ggf. Verpackung & Versand des Bikes an NOX CYCLES organisiert. NOX CYCLES übernimmt die weitere Kommunikation mit dem Garantienehmer, bis das Rad wieder an den Fachhändler zur Übergabe an den Garantienehmer zurückgeschickt werden kann. Im Garantiefall wird der defekte Rahmen auf Kosten von NOX CYCLES und nach deren Wahl repariert oder durch einen neuen Rahmen ersetzt. Sollte der original verbaute Rahmen nicht mehr verfügbar sein, so wird NOX CYCLES einen vergleichbaren Rahmen eines Nachfolgemodells anbieten. Die Arbeitskosten für den Aufbau des neuen Rahmens zum Komplettbike sowie die damit verbundenen Lieferkosten übernimmt NOX CYCLES. NOX CYCLES garantiert nicht, dass alle verbauten Komponenten mit dem Austauschrahmen kompatibel sind. Nicht kompatible und damit zu ersetzende Anbauteile wie beispielsweise Akku, Motor, Gabel, Dämpfer oder Laufräder werden separat in Rechnung gestellt. Die endgültige Entscheidung über die Geltendmachung und Durchführung einer Garantieleistung obliegt NOX CYCLES.

C. AUSSCHLUSS

DIESE GARANTIE GILT NICHT BEI:

  • Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfall- oder Sturzschäden (siehe Crash Replacement Service)
  • Unsachgemäßer Montage oder Installation von Anbauteilen, die nicht ursprünglich für das Bike vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind
  • Unsachgemäßer Behandlung oder mutwilliger Beschädigung, d.h. auch bei Einsatz des Fahrrades außerhalb der angegebenen ASTM-Klasse und Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Schäden an Rahmenlackierungen und -grafiken
  • Rahmen, deren Herstellungsnummern geändert, unleserlich gemacht oder entfernt wurden

    Die normale Abnutzung und der Verschleiß von im Rahmen verbauten Lagern und sämtlichen Anbauteilen des Fahrrads (z.B. Federgabeln, Dämpfer, Laufräder, Schaltwerke, etc.) sind von dieser Garantie nicht umfasst. In der Regel werden jedoch Originalteile oder -komponenten von der Garantie der jeweiligen Teile- oder Komponentenhersteller geschützt und müssen auch (zumeist über den Fahrradfachhändler, bei dem das Fahrrad gekauft wurde) bei dem jeweiligen Komponentenhersteller reklamiert werden.

D. AUSSCHLUSS VON WEITERGEHENDEN ODER ANDEREN ANSPRÜCHEN

Diese Garantie deckt keine entstehenden Reise- oder Versandkosten oder sonstige Nebenkosten ab, um das NOX CYCLES Fahrrad zum autorisierten NOX CYCLES Fachhändler zu transportieren. Derartige Kosten sind vom Garantienehmer zu tragen. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Fahrrades entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Garantieansprüche, die in einem anderen Staat als dem, in dem der Kauf stattgefunden hat, angemeldet werden, können angemessene Gebühren oder andere Einschränkungen nach sich ziehen, die der Garantiegeber nach billigem Ermessen festsetzen darf.

E. GERICHTSSTANDVEREINBARUNG 

Diese Garantiebestimmungen und der zwischen dem Garantiegeber und Garantienehmer (registriertem Erstkäufer) geschlossene Vertrag unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des Österreichischen Internationalen Privatrechtes. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und jeder Anspruch aus diesem Garantievertrag, oder die sich auf den Garantievertrag, dessen Zustandekommen, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich vor dem für 6262 Schlitters, Österreich, sachlich und örtlich zuständigen Gericht in Tirol ausgetragen. 

Stand 03/2025

Crash-Replacement-Service

Servicebedingungen für den Nox Cycles Crash Replacement Service

NOX CYCLES Fahrräder sind Qualitätsprodukte aus hochwertigen Materialien. Alle NOX CYCLES Rahmen werden sorgfältig hergestellt, durchlaufen strenge Belastungstests und werden sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. Dennoch kann es im harten Einsatz eines E-Mountainbikes durch ungewöhnliche Belastungen (z.B. bei Sprüngen) oder auch bei Stürzen und Unfällen zu Rahmenbeschädigungen oder auch -brüchen kommen.

Für einmalig 89,00 Euro gewährt NOX CYCLES dem registrierten Erstkäufer einen Crash Replacement Service. 

Der CRS greift bei Schäden am gesamten Rahmen, die durch einen Unfall oder Sturz verursacht wurden und die Funktionalität des Rades beeinträchtigen bzw. unmöglich machen. Im CRS-Fall wird der defekte Rahmen kostenpflichtig durch einen neuen Rahmen ersetzt. Sollte der original verbaute Rahmen nicht mehr verfügbar sein, so wird NOX CYCLES den defekten Rahmen durch einen vergleichbaren Rahmen eines Nachfolgemodells austauschen. NOX CYCLES bietet den neuen Rahmen innerhalb des CRS zu stark ermäßigten Preisen an:

  • NOX HYBRID Hardtail (Aluminium): CRS-Preis: 720 Euro
  • NOX HYBRID Fully (Aluminium): CRS-Preis: 940 Euro
  • NOX Amplifier Fully (Aluminium): CRS-Preis 1.200 Euro
  • NOX HELIUM Fully (Carbon-Hauptrahmen): CRS-Preis 1.245 Euro
  • NOX EPIUM Fully (100% Carbon): CRS-Preis 2.230 Euro

NOX CYCLES behält sich vor, diese Preise während der Garantielaufzeit an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungspreise, der Herstellungskosten, der Fracht- und Lieferkosten sowie der Änderungen der Umsatzsteuer ggf. anzupassen. Kunden werden rechtzeitig über etwaige Preisänderungen informiert. NOX CYCLES garantiert nicht, dass alle verbauten Komponenten mit dem Austauschrahmen kompatibel sind. Nicht kompatible und damit zu ersetzende Anbauteile wie beispielsweise Akku, Motor, Gabel, Dämpfer oder Laufräder werden zu den NOX CYCLES Listenpreisen separat in Rechnung gestellt. Weiterhin in Rechnung gestellt werden die Arbeitskosten für den Aufbau des neuen Rahmens zum Komplettbike sowie anfallende Lieferkosten.

A. VORAUSSETZUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES CRS

Der CRS erlangt seine Gültigkeit mit dem Datum des Kaufs des Fahrrads direkt bei NOX CYCLES oder einem autorisierten Fachhändler. Er gilt ausschließlich für den ersten rechtmäßigen Eigentümer, der das Fahrrad innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf bei NOX CYCLES (www.noxcycles.com/service/garantie) registriert sowie den gegenständlichen Crash Replacement Service für 89,00 Euro im NOX Onlineshop erworben hat. Der CRS ist nicht übertragbar, d.h. bei Weitergabe des Fahrrades und Eigentümerwechsel erlischt die Garantie mit dem Tag der Eigentumsübertragung.

B. GELTENDMACHUNG UND DURCHFÜHRUNG DES CRS

Um das CRS geltend zu machen, muss das Fahrrad vollständig montiert und zusammen mit dem originalen Kaufbeleg (mit Kaufdatum und ausgewiesener Rahmennummer) sowie dem ausgefüllten Nox Cycles Crash Replacement Antrag zu dem NOX CYCLES Fachhändler gebracht werden, bei dem es gekauft bzw. (bei Click & Collect Kauf) abgeholt wurde. Ansprechpartner für Garantieleistungen ist immer der Fachhändler, der die Erstbegutachtung des Schadens übernimmt, den Schaden an NOX CYCLES meldet sowie ggf. Verpackung & Versand des Bikes an NOX CYCLES auf Kosten des Garantienehmers organisiert. NOX CYCLES übernimmt die weitere Kommunikation mit dem Garantienehmer, bis das Rad wieder an den Fachhändler zur Übergabe an den Garantienehmer zurückgeschickt werden kann. NOX CYCLES behält sich das Recht vor diesen Service im Einzelfall abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass ein Schaden mutwillig herbeigeführt wurde.

C. AUSSCHLUSS 

DIESER SERVICE GILT NICHT BEI:

  • Unsachgemäßer Montage oder Installation von Anbauteilen, die nicht ursprünglich für das Bike vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind
  • Unsachgemäßer Behandlung oder mutwilliger Beschädigung, d.h. auch bei Einsatz des Fahrrades außerhalb der angegebenen ASTM-Klasse und Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Schäden an Rahmenlackierungen und -grafiken
  • Rahmen, deren Herstellungsnummern geändert, unleserlich gemacht oder entfernt wurden
Die normale Abnutzung und der Verschleiß von im Rahmen verbauten Lagern und sämtlichen Anbauteilen des Fahrrads (z.B. Federgabeln, Dämpfer, Laufräder, Schaltwerke, etc.) sind von diesem Service nicht umfasst. In der Regel werden jedoch Originalteile oder -komponenten von der Garantie der jeweiligen Teile- oder Komponentenhersteller geschützt und müssen auch bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert werden.

D. AUSSCHLUSS VON WEITERGEHENDEN ODER ANDEREN ANSPRÜCHEN

Dieser Service deckt keine entstehenden Reise- oder Versandkosten oder sonstige Nebenkosten ab, um das NOX CYCLES Fahrrad zum autorisierten NOX CYCLES Fachhändler zu transportieren. Derartige Kosten sind vom Käufer zu tragen. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Fahrrades entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.

E. GERICHTSSTANDVEREINBARUNG

Diese Bestimmungen und der zwischen NOX CYCLES und dem registrierten Erstkäufer geschlossene Vertrag unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des Österreichischen Internationalen Privatrechtes. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und jeder Anspruch aus diesem Servicevertrag, oder die sich auf den Servicevertrag, dessen Zustandekommen, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich vor dem für 6262 Schlitters, Österreich, sachlich und örtlich zuständigen Gericht in Tirol ausgetragen. 

Stand 03/2025